❗ Kita-Rundschreiben des LSJV vom 13.12.2020: Regelbetrieb in den Kitas bei dringendem Bedarf ❗

Am 14.12.2020 erreichte uns das Rundschreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV): „Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 13. Dezember 2020: Regelbetrieb in den Kindertagesstätten bei dringendem Bedarf.“

Hiernach sollen in den Kitas in der Zeit des Shutdowns vom 16.12.2020 – 10.01.2021 möglichst wenig Kontakte stattfinden und die Kinder, wenn es geht, zu Hause betreut werden. Gleichzeitig muss für die Kinder, deren Eltern dies nicht sicherstellen können, die Kita geöffnet bleiben und ein modifizierter Regelbetrieb nach Bedarf im Rahmen einer Notbetreuung erfolgen.

Liebe Eltern, damit wir den modifizierten Regelbetrieb organisieren und umsetzen können, teilen Sie uns bitte bis zum 16.12.2020 die für Sie notwendigen Betreuungszeiten mit.

Bedarfsabfrage

2020-12-14_Umsetzung_der_Beschluesse_Kita_Rundschreiben_75_LJA.pdf (rlp.de)